Vorlage Musterarbeitsvertrag Stundenlohn (Schweiz)
Sind Sie auf der Suche nach einer Arbeitsvertrag Vorlage im Stundenlohn? Dann sind Sie hier genau richtig. Auf Vorla.ch können Sie eine kostenlose Word-Vorlage eines Stundenlohn Arbeitsvertrags direkt und kostenlos herunterladen.
Inhalt dieses Beitrages
Wer eine Person im Stundenlohn anstellt, sollte unbedingt einen Arbeitsvertrag ausstellen. Nur so haben Sie Gewähr, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch wirklich richtig verstehen.
Der Unterschied vom Stundenlohn zum Monatslohn ist, dass der ausbezahlte Lohn je nach Stundenaufwand schwanken kann. Massgebend ist die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit des Arbeitnehmers.
Auf Vorla.ch bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage eines Arbeitsvertrags im Word-Format zum Download an. Die Vorlage ist optimiert für die Anstellung von Haushaltshilfen bis zu einem Lohn von Fr. 21’330.- pro Jahr.
Arbeitsvertrag Stundenlohn Vorlage
Arbeitsvertrag
zwischen
Arbeitgeber [ ]
und
Arbeitnehmerin [ ]
1. Tätigkeit
[ ] (z.B. Reinigung, Raumpflege, Haushaltshilfe)
2. Arbeitsort
Arbeitsort: [ ]
2. Beginn, Dauer und Pensum
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [ ] und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das Arbeitspensum beträgt in aller Regel [ ] Stunden pro Woche.
3. Probezeit
Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Kalendertagen gekündigt werden.
4. Ferien
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [ ] Wochen Ferien pro Jahr. Da der Arbeitsvertrag auf Stundenlohn basiert, wird kein Lohn bezahlt, wenn der Arbeitnehmer Ferien nimmt. Stattdessen wird der Ferienlohn laufend mit jeder Lohnzahlung durch einen Zuschlag auf den Stundenlohn aufgerechnet. Der Zuschlag beträgt 10.64% bei 5 Wochen Ferien.
5. Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jeweils per Ende Monat mit den folgenden Fristen gekündigt werden:
1. Dienstjahr: 1 Monat
2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate
6. Lohn
Der Lohn wird im Stundenlohn einmal monatlich jeweils per Ende des Monats ausbezahlt.
7. Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Nichtbetriebsunfall richtet sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts.
8. Schweigepflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Informationen über das Arbeitsverhältnis und den Arbeitgeber vertraulich zu behandeln. Er bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses an diese Schweigepflicht gebunden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrags zur Hauswirtschaft sowie die Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts.
Musterort, [Datum]
Arbeitsvertrag Vorlage (Word)
- Arbeitsvertrag (Stundenlohn)
- Optimiert für die Anstellung einer Haushaltshilfe mit Jahresbesoldung von max. 21’330.– pro Jahr
- Word-Format; Vorlage kann frei angepasst werden
- Direkter und kostenloser Download
Anleitung Arbeitsvertrag anpassen
- Laden Sie die Vorlage des Arbeitsvertrages auf ihrem Computer herunter
- Öffnen Sie die Vorlage mit Microsoft Word, LibreOffice, OpenOffice oder Pages (Mac)
- Tragen Sie die Personalien der beiden Parteien ein (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Füllen Sie die Ziffer 1 des Vertrages aus und umschreiben Sie die Tätigkeiten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten, Bügeln, etc)
- Definieren Sie in der Ziffer 2 des Vertrags, ab wann das Arbeitsverhältnis beginnt und wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden sollen
- Tragen Sie in der Ziffer 4 den Ferienanspruch ein
- Unter Ziffer 6 legen Sie den Lohn fest
- Ergänzen Sie am Schluss des Vertrags Ort und Datum
- Speichern nicht vergessen
- Drucken Sie den Arbeitsvertrag aus und lassen Sie diesen unterzeichnen. Erst wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, ist der Vertrag gültig.
Quellen und weiterführende Informationen
- Beitrag auf ch.ch zum Thema Arten von Arbeitsverträgen
- SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft: Private Arbeitgebende
Hallo und guten Tag !
Wir möchten eine Tagespflegerin im Stundenlohn für unsere Mutter einstellen .
1. sind wir verpflichtet ein BVG ab zu schliessen ?
2. sind Feiertage bezahlt ?
3. muss ein 13.Lohn bezahlt werden ?
4. ab wieviel Stunden pro Tag , gelten die Stunden als Überzeit und mit was für einem Zuschlag müssen diese Stunden bezahlt werden ?
Danke für Ihre Antworten im Vorraus und mit freundlichen Grüssen
Heinz Blaser
Guten Abend Herr Blaser
Danke für Ihren Besuch auf Vorla.ch. Ihre Fragen kann ich folgendermassen beantworten:
1. Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für Arbeitnehmende, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als brutto CHF 21’330.00 verdienen (bzw. mehr als CHF 1777.50 im Monat). Sie teilen sich die Beiträge mit den Arbeitgebenden. Die berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt AHV und IV.
Wie Sie sehen, kommt es also darauf an, wie viele Stunden die Tagespflegerin für Ihre Mutter arbeitet.
2. Bei Stundenlohn-Anstellungen werden Feiertage und Ferien in den Stundenlohn miteinberechnet.
3. Nein. Im Stundenlohn wird die effektiv geleistete Arbeit verrechnet. Ferienansprüche, etc werden in den Stundenlohn eingebaut.
4. Von Überzeit wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird.
In Ihrem Foll sollten Sie zunächst überprüfen, ob eine auf Stundenlohn basierte Anstellung die richtige Lösung ist. Je nach Auftragsvolumen könnte es auch sinnvoll sein, die Tagesplfegerin mit Monatsgehalt anzustellen.
Beste Grüsse
Mike