Mängelrüge Vorlage

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Mit diesen kostenlosen Vorlagen erstellen Sie problemlos eine Mängelrüge für Lieferungen und Werkvertrag in der Schweiz.

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Gratis Mängelrüge Vorlage Schweiz für Werkvertrag & Lieferungen

Ein gelieferter Artikel weist Schäden auf? Eine Handwerker-Leistung entspricht nicht den offerierten Leistungen oder weist Mängel auf? Dann müssen Sie unbedingt eine Mängelrüge erstellen! Auf dieser Webseite finden Sie eine Mängelrüge-Vorlage für Warenlieferungen oder mangelhafte Arbeitsleistungen durch Handwerker.

Die Mängelrüge

Eine Mängelrüge ist eine bestimmte Form der Beschwerde, beziehungsweise eine Anzeige, dass man mit der Beschaffenheit eines Werks oder einer Lieferung nicht einverstanden ist. Konkret richtet sich die Mängelrüge an den Vertragspartner, wie beispielsweise den Lieferanten oder den Ersteller des Werks.

Mängelrügen sind im Schweizerischen Obligationenrecht in den Art. 201 (Kaufvertrag) und Art. 367 (Werksvertrag) geregelt.

Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kennt­nis zu setzen.
Art. 367, Abs. 1 OR (Werksvertrag)

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.
Art. 201, Abs. 1 OR (Kaufvertrag)

Daraus lässt sich für den Besteller eine Rügepflicht ableiten. Die Rüge dient somit als formelles Mittel der Anzeige eines Mangels gegenüber dem Vertragspartner. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Verletzung der Rügepflicht zum Rechtsverlust führen kann. Wenn erkannte Mängel oder offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig gerügt werden, gilt die Sache oder das Werk als genehmigt.

Versäumt dieses der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als geneh­migt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungs­gemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.
Art. 201, Abs. 2 OR (zum Kaufvertrag)

Wenn Sie also einen Mangel erkennen, müssen Sie diesen rügen, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie den Mangel hinnehmen müssen.

Inhalt einer Mängelrüge

Zunächst ist es wichtig, dass Sie überhaupt eine Mängelrüge einreichen. Dies gilt gegenüber dem Ersteller oder dem Lieferanten als eine Anzeige, dass Sie mit der Leistung nicht zufrieden sind.

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Des Weiteren müssen Sie schriftlich konkret darlegen, inwiefern die Kaufsache oder das Werk einen Mangel aufweist.

Eine Mängelrüge ist an keine Form gebunden, weshalb ein “einfacher” Brief grundsätzlich ausreichend ist. Jedoch muss die Rüge inhaltlich substanziiert sein und den Mangel möglichst genau beschreiben.

Gemäss herrschender Praxis müssen Sie in Ihrer Mängelrüge aber nicht nur den Mangel darlegen, sondern auch erklären, dass Sie den Lieferanten oder den Ersteller haftbar machen.

Folgende Punkte müssen in der Mängelrüge zwingend enthalten sein:

  • Empfänger (den korrekten Vertragspartner wie bspw. den Verkäufer oder den Werkunternehmer) 
  • Titel “Mängelrüge”
  • Die Mängel sind präzis und detailliert zu beschreiben. Achtung: Die Anzeige der Mängel muss schnellstmöglich erstellt und versendet werden
  • Hinweis, dass Sie den Lieferanten oder den Ersteller haftbar machen
  • Mängelrüge muss von Hand unterzeichnet werden 

Mängelrügen Vorlagen

Mängelrüge Vorlage Warenlieferung
Mängelrüge Vorlage für Warenlieferung
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Mängelrüge bei Warenlieferung

  • Word-Vorlage einer Mängelrüge bei fehlerhafter Lieferung
  • Vorlage kann problemlos angepasst werden
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Mängelrüge Handwerk (Werkvertrag)

  • Word-Vorlage einer Mängelrüge für mangelhafte Leistungen eines Handwerks (Werkvertrag)
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Anleitung Mängelrüge erstellen

  1. Laden Sie die passende Vorlage direkt auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie die Vorlage mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm wie MS-Word, LibreOffice oder Pages (macOS)
  2. Im Textabschnitt müssen Sie den Sachverhalt klar darlegen. Dazu gehört, welche Mängel Sie anzeigen wollen und wie sich die Mängel konkret äussern.
  3. Ergänzen Sie die Vorlage mit den entsprechenden Mängeln und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung (Nachbesserung).
  4. Drucken Sie die Mängelrüge aus und unterzeichnen Sie diese von Hand.
  5. Versenden Sie die Rüge per Einschreiben.

Quellen und weiterführende Links

  • Anwaltsverband des Kantons Schwyz: Fachpublikation zum Thema Mängelrüge
  • Schweizerisches Obligationenrecht; Art. 201 (Mängelrüge bei Kaufvertrag)
  • Schweizerisches Obligationenrecht; Art. 367 (Mängelrüge bei Werkvertrag)

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